Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Verträge zwischen der FinanzLicht GmbH (nachfolgend "Anbieter" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) über die Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter erbringt für den Kunden Buchhaltungsdienstleistungen gemäß der im Vertrag individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung. Der genaue Umfang der Leistungen wird im jeweiligen Vertrag festgelegt.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Vertrages zustande. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:
- alle relevanten Belege wie Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge
- Informationen über geschäftliche Vorgänge, die für die Buchhaltung relevant sind
- Mitteilung aller relevanten Änderungen (z.B. Anschrift, Bankverbindung)
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.
5. Leistungserbringung
Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der vereinbarten Fristen.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritte einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt jedoch beim Anbieter.
6. Vergütung
Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird für die im Einzelvertrag festgelegte Dauer geschlossen. Ist keine bestimmte Vertragsdauer vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
8. Haftung
Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen oder Informationen des Kunden entstehen.
9. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
10. Vertraulichkeit
Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Stand: 26.07.2025